Andere verkehrsteilnehmer ausbremsen Das Ausbremsen eines nachfahrenden Verkehrsteilnehmers. 1 Dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer ausbremsen? Nötigung im Straßenverkehr? Was fürs Ausbremsen als Strafe droht! FAQ: Fragen zum Ausbremsen. 2 Von einem „Ausbremsen“ wird dann gesprochen, wenn sich ein Kraftfahrer vor einen anderen setzt und dann bremst, so dass der Hintermann dazu. 3 › verkehrsrecht › ausbremsen-im-strassenverkehr. 4 Es ist also verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch eine zu langsame Fahrweise auszubremsen. Folglich dürfen Sie in der Stadt nicht nur 30 km/h fahren, wenn 50 km/h erlaubt sind. Haben Sie dafür keinen triftigen Grund, kann das Ausbremsen der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer als ein Verstoß gegen § 3 Absatz 2 StVO gewertet werden. 5 In diesen Fällen wird der andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich und unter Einsatz von Gewalt zu einem bestimmten Verhalten genötigt. Eine Nötigung im Straßenverkehr durch Ausbremsen steht unter Strafe, wenn der Vorsatz und die Einwirkung oder Androhung von Gewalt nachgewiesen werden. 6 Ausbremsen und Schneiden. Laut StVO müssen alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren und jederzeit bremsbereit sein. Ohne Vorsatz und im Rahmen einer korrekten Fahrweise stellt eine Bremsung an sich keine Nötigung dar. Das gilt auch, wenn Kinder am Straßenrand spielen und eine Vollbremsung oder einen Spurwechsel rechtfertigen. 7 Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist. Der Erfolg – dass der andere den Weg frei macht, bremsen muss oder nicht überholen kann – ist für den Täter „das Ziel seines Handelns“. 8 4 – Andere Verkehrsteilnehmer ausbremsen. Gerade auf mehrspurigen Autobahnen immer wieder zu beobachten: Autofahrer, die ohne Not mit knapp km/h auf die äußerste Spur wechseln, um all jene auszubremsen, die es eiliger haben. Zur Krönung gerne auch ohne dabei zu blinken. Das ist nicht nur gefährlich sondern in gewissen Fällen auch. 9 Wegen Nötigung im Straßenverkehr macht sich strafbar, wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Androhung von Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Typische Fälle, bei denen auch der Vorwurf der Nötigung im Raum steht, sind Drängeln, Ausbremsen und beharrliches Linksfahren. Damit erfüllt Nötigung im Verkehrsrecht. ausbremsen synonym 10 Unter “Ausbremsen” ist eine plötzliche, unerwartete Reduzierung der Geschwindigkeit, etwa durch abruptes Bremsen, zu verstehen, infolgedessen der Fahrer im. 11 jemanden ausbremsen 12